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1445. Febr. 28. Brieg.

am Sonntage Oculi.

Johann und Heinrich, Herzöge von Schlesien, versprechen Georg Dreusken von Magnusdorff, für den Schaden, den derselbe aus seiner Bürgschaft für eine Schuldverschreibung der Herzöge gegenüber Herzog Bolken von Ober-Glogau erlitten hat, 200 Mark böhmischer Groschen und polnischer Wehrung vom nächsten Walpurgistage über vier Jahre zu bezahlen, ebenso während dieser Zeit an jedem Walpurgis­ und jedem Michaelistage 10 Mark Zinsen. Sollten sie ihren eigentlichen Gläubiger oder ihren Bürgen bis zu der angegebenen Zeit nicht befriedigt haben, so geloben sie "einzureiten" nach Oppeln oder in irgend einen Ort im Umkreise von 6 Meilen der Stadt Brieg. Statt ihrer selbst versprechen sie zwei "ehrbare Knechte" (ritterbürtige Knappen) mit zwei Knechten und 4 Pferden und statt jedes einzelnen Bürgen einen Diener mit 2 Pferden zu der ihnen von den Gläubigern angewiesenen Herberge zu schicken; hier wollen sie einen Monat hindurch rechtes "Inlager" halten und sich nicht eher daraus entfernen, bis sie beides, Hauptschulden und auch die Zinsen getilgt. Sollten sie nach diesem Monate auch sich noch nicht auseinandergesetzt haben oder überhaupt nicht "einreiten", so sollten die genannten Gläubiger das Geld nehmen dürfen "auf Schaden zu" Christen und Juden. Sollten die Herzöge auch vierzig Tage nach der "Vermahnung" das Ihrige nicht geleistet haben, dann stehe den Gläubigern das Recht zu, in jeder beliebigen Weise die Schuld einzutreiben. Für den Fall, das sie irgend einen Termin für die Zinszahlung nicht innehielten, sollten die Gläubiger das Capital den Herzögen kündigen dürfen. - Dieselben Rechte sollten Jedem zustehen, welcher mit dem Consens der Gläubiger diese Urkunde besitze.

Land­buch D. f. 73.


Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.



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